Freitag, 1. Dezember 2017

Wieder ein Weihnachtsgeschenk ?

Es drohe ein „Fadenriss“: Bundesnetzagentur hebt den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land in 2018 um über 25 % auf 6,30 Cent/kWh an
Manchmal muss die Lobbyarbeit nur eindringlich genug sein, so dass auf der Forderung der Windbetreiber in der letzten Woche in Bad Driburg („5,76 Cent müssen es schon sein“) noch eine Schüppe draufgelegt wird:
„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, so Homann weiter.



Mit dem Geld anderer ist leicht umzugehen…
Eigentlich hätte der Höchstwert ja knapp unter 5 Cent/kWh gelegen, aber irgendjemand hatte der Agentur mitgeteilt, dass die derzeitigen Gestehungskosten bei Windstrom bei 5,6 Cent liegen, so dass Befürchtungen aufkamen, dass es 2018 zu wenig Angebote geben könnte. Also: mal eben 25 % zusätzlich auf den ohnehin großen Haufen drauf, dann sind wieder alle fröhlich dabei.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bundesregierung einen Ausbaukorridor von rund 2.500 MW im Jahr als Zielvorgabe kalkulierte, die aber mit einem Zubau von 5.078 MW (Quelle: Bundesnetzagentur!) allein in 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen war. Auch bei den Ausschreibungen liegt die Ausschreibungsmenge bei 2.700 MW/Jahr, die in 2017 ebenfalls doppelt überzeichnet war. Fragt sich also, was oder wer hier einen Fadenriss erleiden könnte…
Dabei ist fraglich, ob die Bundesnetzagentur überhaupt so vorgehen darf, regelt doch das EEG hier mögliche Veränderungen des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ( http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__85a.html):
... Ein Höchstwert soll nach Absatz 1 erhöht werden, wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. ...
Erstens ist den Informationen der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage (oder möglicherweise auf welchen Zuruf hin) die derzeit durchschnittlichen Erzeugungskosten berechnet worden sind. Zweitens wissen wir alle, dass die Ausschreibungen allesamt deutlich überzeichnet waren, so dass allein schon aus diesem Grund eine Erhöhung nicht rechtens ist, oder?
Übrigens, die Photovoltaik hat auch mal mehr als 40 Cent/kWh gebracht, heute sind es für Neuanlagen nur noch 5 Cent – zum Vorteil der Stromkostenzahler. Warum nimmt man hier beim Windstrom nun wieder den Druck aus den Ausschreibungen?
Ganz einfach: weil mal wieder Weihnachten ist…
RBW e.V.

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