Donnerstag, 7. Dezember 2017

Freitag, 1. Dezember 2017

Wieder ein Weihnachtsgeschenk ?

Es drohe ein „Fadenriss“: Bundesnetzagentur hebt den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land in 2018 um über 25 % auf 6,30 Cent/kWh an
Manchmal muss die Lobbyarbeit nur eindringlich genug sein, so dass auf der Forderung der Windbetreiber in der letzten Woche in Bad Driburg („5,76 Cent müssen es schon sein“) noch eine Schüppe draufgelegt wird:
„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, so Homann weiter.



Mit dem Geld anderer ist leicht umzugehen…
Eigentlich hätte der Höchstwert ja knapp unter 5 Cent/kWh gelegen, aber irgendjemand hatte der Agentur mitgeteilt, dass die derzeitigen Gestehungskosten bei Windstrom bei 5,6 Cent liegen, so dass Befürchtungen aufkamen, dass es 2018 zu wenig Angebote geben könnte. Also: mal eben 25 % zusätzlich auf den ohnehin großen Haufen drauf, dann sind wieder alle fröhlich dabei.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bundesregierung einen Ausbaukorridor von rund 2.500 MW im Jahr als Zielvorgabe kalkulierte, die aber mit einem Zubau von 5.078 MW (Quelle: Bundesnetzagentur!) allein in 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen war. Auch bei den Ausschreibungen liegt die Ausschreibungsmenge bei 2.700 MW/Jahr, die in 2017 ebenfalls doppelt überzeichnet war. Fragt sich also, was oder wer hier einen Fadenriss erleiden könnte…
Dabei ist fraglich, ob die Bundesnetzagentur überhaupt so vorgehen darf, regelt doch das EEG hier mögliche Veränderungen des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ( http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__85a.html):
... Ein Höchstwert soll nach Absatz 1 erhöht werden, wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. ...
Erstens ist den Informationen der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage (oder möglicherweise auf welchen Zuruf hin) die derzeit durchschnittlichen Erzeugungskosten berechnet worden sind. Zweitens wissen wir alle, dass die Ausschreibungen allesamt deutlich überzeichnet waren, so dass allein schon aus diesem Grund eine Erhöhung nicht rechtens ist, oder?
Übrigens, die Photovoltaik hat auch mal mehr als 40 Cent/kWh gebracht, heute sind es für Neuanlagen nur noch 5 Cent – zum Vorteil der Stromkostenzahler. Warum nimmt man hier beim Windstrom nun wieder den Druck aus den Ausschreibungen?
Ganz einfach: weil mal wieder Weihnachten ist…
RBW e.V.

Donnerstag, 30. November 2017

Stadtgespräch WDR5 in Borchen

In immer mehr Dörfern in NRW fühlen sich Bürger von Windrädern regelrecht umzingelt.
Sie kritisieren, dass Windräder die Landschaft und Lebensqualität zerstören, und
gleichzeitig ihre Häuser an Wert verlieren. Im Kreis Paderborn, der Windrad-Hochburg
in Ostwestfalen-Lippe, protestieren zahlreiche Menschen gegen den »Windkraft-Wahnsinn« und organisieren sich in Bürgerinitiativen. »Aber die immer lauteren und kritischen
Stimmen von uns Bürgern finden kein Gehör! Es wird tüchtig weiter genehmigt und
gebaut,« stöhnen die Betroffenen. Das ist im Raum Paderborn genauso wie im Sieger-,
Münsterland und am Niederrhein. Demgegenüber steht die boomende Windenergie-
Branche mit ihrer hohen Wirtschaftskraft. In NRW leben 18.000 Beschäftigte direkt oder
indirekt davon. Rund 3500 Windkraftanlagen stehen aktuell im Land. Windkraft ist ein
wichtiger Baustein, um die Energiewende zu schaffen.
Im WDR5 Stadtgespräch fragen wir: Wie berechtigt ist die Kritik an der Windenergie?
Was ist von Versprechungen der neuen Landesregierung zu halten, den Ausbau der
Windenergie künftig stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren?
Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von Windkraftanlagen aus, vor allem von den
leistungsstarken Anlagen der neuen Generation?

DARÜBER DISKUTIEREN:
PROF. ANDREAS PINKWART (FDP) / NRW WIRTSCHAFTSMINISTER
REINER ALLERDISSEN (SPD) / BÜRGERMEISTER BORCHEN
JOHANNES LACKMANN / WINDPIONIER, WESTFALENWIND
GUDRUN PONTA / ANTI-WINDKRAFT BÜRGERINITIATIVE
MODERATION: JUDITH SCHULTE-LOH UND STEFAN LEIWEN

DO 7. Dezember, 20 Uhr
Gemeindehalle Kirchborchen
Bohnenkamp 11
33178 Borchen
Zur Diskussion laden
WDR 5 und das
Studio Bielefeld ein.
Live im Radio
EINTRITT FREI

Donnerstag, 23. November 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung, Teil III

Hubertus Nolte, 22.11.17
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei     3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.

Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.

Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…

Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.

Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =)              3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.

Mittwoch, 22. November 2017

Die Umzingelung schreitet voran

Wie schon berichtet, plant WestfalenWind entlang der A33 Nähe Ettlen neue Anlagen zu bauen. Diese werden von den Haarenern Bürger in nördlicher Richtung zu sehen sein. In diesem Fall sprechen wir von 2 Anlagen zwischen der K22 nach Etteln und der L818 Richtung Henglarn. Sie liegen vom Dorfmittelpunkt Haaren im 5km Kreis und sind für eine Umzingelungsberechnung relevant.
Bisher betrug der freie Winkel nach Norden 100 Grad. Durch den Bau der beiden Anlagen sinkt das freie Blickfeld auf 73 Grad. Ein Grund, dagegen bei der Genemigungsstelle im Kreis Einwände zu erheben und den Bau ablehnen zu lassen. Für Helmern wird es eine Totalumzingelug (siehe Kriterien)
da der bisherige Freiraum von 75 Grad auf 2x 37 Grad reduziert wird.

Kriterien

Die bedrängenden Wirkung von Windindustrieanlagen soll durch Abstandsregelungen vermindert werden, bei der Umzingelung geht es um den Schutz des freien Blicks in die Landschaft und der Verhinderung einer „bedrohlichen und erdrückenden Wirkung“ die sich aus der Umfassung ergibt.
Dazu gibt es mehrere Urteile, unter andrem das vom OVG Magdeburg (16.03.2012) . In dem Urteil wird als Grundlage das Gesichtsfeld des Menschen (entspricht 180°) angenommen, in dem dieser Bewegungen der Rotoren oder das Blinken der Signallampen unwillkürlich wahrnimmt und die Aufmerksamkeit in Richtung dieser Anlagen richtet. Das OVG Magdeburg hat eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu 2/3 (entspricht 120°) als zumutbar bewertet. Darauf stützen sich die Kriterien, dass Ortschaften mindestens einen Bereich von 120° frei von Windindustrieanlagen halten müssen. Falls dies nicht durch einen Korridor möglich ist können auch zwei Bereiche von 60°, dem sogenannten Fusionsblickfeld bei dem ein Mensch räumlich sehen kann freigehalten werden. Bereiche unter 60° bieten keinen freien Blick in die Landschaft, da sie nicht als freier Korridor wahrgenommen werden.

Freie Nordsicht von Haaren nur noch 73 Grad

37 Grad Freiwinkel sind unter mindestens 60 Grad für Helmern
Mehr dazu in der Borchen-Ettelner Seite mit den Vordrucken für Einsprüche.

GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Aktuelle Stellungnahmen im September und Oktober 2017
Auch nach den Sommerferien standen wieder Stellungnahmen zu Bauvorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an, die zum Teil schon in 2016 bearbeitet worden waren. Zwischenzeitlich hatten die Antragssteller aufgrund der von uns gemachten Eingaben neue Unterlagen vorgelegt, die wiederum durch die GfN und dann abschließend durch das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW bearbeitet und in weiteren Stellungnahmen gegen die Vorhaben beim Kreis eingewendet worden sind.
Stellungnahmen wurden zu folgenden Vorhaben abgegeben:
WP „Körtge 1“ - Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei WEA (Enercon E 115, Enercon E 82-2) in der Gemarkung Fürstenberg (Stadt Bad Wünnenberg), Antr.: Windpark Sintfeld II GmbH
In dem bereits bestehenden Windpark sollen 2 weitere Anlagen errichtet werden, so dass es zu einer weiteren Verdichtung des Windparks kommt, dem aus artenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen war. Hierzu hatte sich bereits die GfN mit Schreiben vom 8.9.2016 und der VNV zusammen mit dem NABU Marsberg mit Schreiben vom 19.12.2016 eingewendet. Eine ergänzende Einwendung wurde vom Landesbüro der Naturschutzverbände am 7.4.2017 an den Kreis Paderborn gesendet.




Aufgrund einer Mitteilung des Umweltamtes des Kreises Paderborn per Email vom 31.8.2017 konnte innerhalb einer Frist von 2 Wochen (!) eine Stellungnahme zu den zwischenzeitlich ergänzten natur- und artenschutzrechtlichen Unterlagen des Antragsstellers abgegeben werden. Der diesbezügliche Einwand erfolgte fristgerecht nach Bearbeitung durch die GfN durch das Landesbüro.

WP Paderborn-Dahl / „Knipsberg“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 WEA (Enercon E 82)
Bereits beim benachbarten Windpark „Hassel“ hat der Schwarzstorch für einigen Wirbel gesorgt, die geplanten Anlagen im Windpark Knipsberg auf Paderborner Gemarkungsseite sollten zum Teil noch näher an den Standort des Schwarzstorchhorstes (den die GfN im Frühjahr 2016 gefunden und gemeldet hat) heranrücken.
Auch hier hat sich die GfN dafür eingesetzt, dass das Landesbüro eine Stellungnahme für die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW fristgerecht zum 23.10.2017 abgegeben hat, die natürlich gerade den Schutz des Schwarzstorches besonders deutlich angemahnt hat.
WP Bad Wünnenberg „Oberfeld“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 WEA (Enercon E 101)
Bereits seit rund 4 Jahren (!) liegen die Anträge zu Bau von 7 Windkraftanlagen im Bad Wünnenberger Oberfeld beim Kreis Paderborn zur Bearbeitung vor, nun wurden die Anträge mit zum Teil veralteten Unterlagen zum Natur- und Artenschutz offengelegt. Auch hier hat die GfN die Unterlagen bearbeitet und mit dem Landesbüro abgestimmt.


Das Landesbüro hat dann ebenfalls wieder fristgerecht zum 30.10.2017 eine Stellungnahme abgegeben und zahlreiche Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht.
Die jeweiligen Stellungnahmen können jederzeit bei der GfN angefordert werden.

Bauanträge zum Knipsberg und Oberfeld sind zurückgenommen
Den aktuellen Mitteilungen des Kreises Paderborn ist zu entnehmen, dass sowohl die Anträge zum Bau der 4 Anlagen in PB-Dahl als auch die Anträge zum Bau der 7 Anlagen im Wünnenberger Oberfeld vom Antragssteller zurückgenommen worden sind.
Vielleicht konnten wir hier einen Beitrag zum Umdenken leisten, da beide Vorhaben auch aus Gründen des Natur- und Artenschutzes höchst problematisch geworden wären und wahrscheinlich auch zu juristischen Überprüfung durch die Umweltverbände geführt hätten.

Weitere Stellungnahme erforderlich
Derzeit befinden sich weitere Vorhaben, zu denen die GfN zusammen mit dem Landesbüro in 2016 bereits Stellung genommen hat, zumindest in einer eingeschränkten Offenlegung. Dieses betrifft die Vorhaben „Saure Heide“, „Wohlbedacht“ und „Etteln-West“. Hier haben die Antragssteller neue, aktualisierte Unterlagen vorgelegt. Leider ist uns Ehrenamtlern hier zum Teil wieder nur kurze Zeit eingeräumt worden (14 Tage!) um die teilweise mehrere hundert Seiten je Antrag durchzuarbeiten und zu prüfen. Außerdem haben die abzurufenden Dateien bei der Genehmigungsbehörde manchmal ein so hohes Datenvolumen, das mit herkömmlichen Rechnern und dem langsamen Datennetz im Paderborner Land erst gar nicht runtergeladen werden kann. Ein barrierefreier Datenzugang sieht anders aus…

Dienstag, 17. Oktober 2017

Im halben Windland

Ostwestfalen-Lippe ist in puncto Windenergie NRW-weit spitze. Doch wie geht es weiter und was ist der Preis?
VON ANNE WUNSCH
Die nüchternen Zahlen lassen aufhorchen: Etwa 30 Prozent aller Windenergieanlagen in NRW stehen im Regierungsbezirk Detmold, der gerade mal 19 Prozent der Gesamtfläche von NRW stellt. Ostwestfalen-Lippe - ein Windparadies? Oder vielmehr ein Windenergieanlagenparadies? Das
trifft es nicht. Befürwortern geht der Ausbau nicht schnell und weit genug, Kritiker stellen dem entgegen, dass das Maß in einigen Teilen OWLs längst überschritten ist.

WINDHOTSPOT PADERBORN
Doch von vorne. „OWL hat eine vergleichsweise lange Windenergie-Tradition. Bei uns ging es schon Anfang der 90er Jahre in Altenbeken los. Dort haben Windpioniere gesessen, und auch der damalige Energieversorger ist mit eingestiegen“, sagt Michael Ganninger von der Bezirksregierung Detmold. Die Entwicklung in Fakten: Heute stehen 1.030 Anlagen in OWL. Allein im vergangenen Jahr kamen 93 Windräder dazu. Doch die Verteilung ist ungleich. Im Kreis Paderborn stehen mehr als die Hälfte aller Anlagen. Die anderen „Windhotspots“ der Region sind der Kreis Höxter und Teile von Lippe, erklärt Ganninger. Einerseits seien die Windvoraussetzungen gut. „Die Analyse eines ehemaligen Kollegen hat beispielsweise ergeben, dass der westliche Eggeaufstieg teilweise in seiner Windintensität mit Gebieten an der Nordsee vergleichbar ist.“ Dazu gebe es ausreichend Platz durch eine günstige Siedlungsstruktur, die zum Beispiel in Herford nicht gegeben ist.

NEUES MODELL
Der große Boom an neuen Windenergieanlagen 2016 hat einen Grund. Zum 1.1.2017 wurde die
Fördersystematik geändert. „Bis dahin gab es vereinfacht ausgedrückt eine feste Vergütung für die ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde jeder Windenergieanlage“, sagt Ganninger. Nun wurde das System geändert. Statt der garantierten Festpreisvergütung gibt es ein Ausschreibungsmodell für Windkraftanlagen, das auf einem Bieterverfahren beruht. Die Betreiber müssen sich also bewerben. Vergeben werden die ausgeschriebenen Kontingente von der Bundesnetzagentur. Dabei kommt nicht mehr jedes Anlagenprojekt zum Zuge. Ein Ziel: Die Kosten der EEG-Umlage eindämmen, um die Stromkunden zu entlasten.

WINDBRANCHE IST ALARMIERT
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird durch das Modell gedeckelt und ausgebremst“, sagt Jürgen Wrona vom Landesverband Erneuerbare Energien (LEE), geschäftsführender Vorstand für Ostwestfalen. „Es ist vorgegeben, dass in jedem Jahr nur noch 2.800 bis 2.900 Megawatt ans Netz sollen. In den vergangenen Jahren waren es aber über 4.000 Megawatt. Und das ist vor dem Hintergrund, dass wir eine Energiewende schaffen wollen, ganz schön paradox.“ Bleibt das Modell so, sieht Wrona für die Zukunft der Windenergie schwarz. Die unterschiedlichen Standortbedingungen würden nicht ausreichend einbezogen, sodass Bieter in Ländern wie Bayern und auch NRW nicht mit neuen Anlagen bedacht werden. So könnten Kreise wie Gütersloh und Minden-Lübbecke den Ausbau nicht vorantreiben. Aus Sicht von Jürgen Wrona eine Katastrophe: „Man rechnet damit, dass der gesamte Windenergiemarkt zusammenbricht - ähnlich wie im Photovoltaikbereich.“ Mit den Sorgen ist Wrona nicht allein. Die Windkraftbranche in NRW ist alarmiert.

BÜRGER WEHREN SICH
Doch es gibt auch die andere Seite. Heinrich Brinkmann und Hubertus Nolte sind die Sprecher des
Regional-Bündnis Windvernunft aus Paderborn, in dem sich derzeit 27 Bürgerinitiativen aus der Region zusammengetan haben. Den Stempel „Windkraftgegner“ wollen sie nicht aufgedrückt bekommen - denn das treffe es nicht. „Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in einer vernünftigen Form, sowohl ökonomisch, als auch ökologisch“, erklärt Hubertus Nolte. Er sei Anfang der 2000er Jahre, als auf dem Sintfeld der größte Windpark Europas eingeweiht wurde, selbst Feuer und Flamme gewesen. „Doch das Ganze ist völlig aus dem Ruder gelaufen“, fasst Nolte zusammen. Die Gründe sind vielschichtig. „Es ging um viel Geld. Und das Ganze bringt man unter den Deckmantel des Umweltschutzes“, sagt Heinrich Brinkmann. Die beiden befürworten das neue Bietermodell. Man sehe, dass es möglich ist, Windstrom günstiger zu produzieren und die EEG-Umlage zu senken. Jürgen Wrona vom LEE sagt zur EEG-Umlage, dass die bislang umlagebefreiten Unternehmen viel stärker in die Pflicht genommen werden müssten.

WIE GEHT ES WEITER?
Seit Jahren wird die Debatte um Windenergie bundesweit emotional geführt. Es gibt Proteste, lange
Verfahren und Diskussionen, wie schädlich Windanlagen für Mensch und Natur sind. Heinrich Brinkmann sagt dazu: „Das Maß ist in unserer Region längst überschritten. Das Ergebnis sind frustrierte Bürger, die ihre Belange nicht im Mindesten geschützt sehen.“ Dennoch setzt er auf den Dialog mit der Politik. Immer wieder kommt dabei der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten zur Sprache. Das Regional-Biindnis Windvernunft fordert nach bayerischem
Vorbild zehn Mal die Anlagenhöhe. „Um die Menschen vor gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen schützen“, erklärt Nolte. Die schwarz-gelbe Landesregierung will
mit einem Erlass den Mindestabstand auf 1.500 Meter erhöhen. Doch wie genau und welche Auswirkungen das hat, steht noch nicht fest. Die Windenergiebranche warnt, dass dann viele für Windenergie vorgesehene Flächen wegfallen würden, auch Arbeitsplätze seien in Gefahr.
Befürwortern und Kritikern stehen wohl stürmische Zeiten bevor.
Quelle: Beilage "das Magazin UMWELT" in NEUE WESTFÄLISCHE vom 10.10.2017

Dienstag, 19. September 2017

Gegenüberstellung der Parteien

Es wird Zeit, die Wahlaussagen, Versprechen der Kandidaten und Programme der Parteien zu vergleichen.
Vernunftkraft Odenwald e.V. hat die Parteiprogramme zum Thema Energiepolitik zum Vergleich gegenüber gestellt, die wichtigsten Aussagen zusammengefasst und bewertet.

Nachzulesen hier – mit Dank an Peter Geisinger!


Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/09/18/bundestagswahl-2017-zusammenstellung-der-parteiprogramme-zum-thema-energiepolitik/
Somit fällt die Entscheidung für uns leichter

Freitag, 18. August 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung II


Hubertus Nolte, 18.08.2017
3 Zahlen wurden in den letzten Tagen von den Windbaronen in ganz Deutschland mit großer Spannung erwartet: der Mindestgebotspreis, der Höchstgebotspreis und der Durchschnittspreis der 2. Ausschreibungsrunde „Windenergie an Land“ der Bundesnetzagentur, deren Angebotsfrist zum 1. August abgelaufen war. Nun hat die Agentur die Zahlen veröffentlicht und ihre Zuschläge bekannt gegeben.

Halbierung der Vergütung – Gewinner sind die Bürgergesellschaften

Die 67 berücksichtigten von 281 insgesamt eingereichten Angeboten ergaben einen durchschnittlichen Vergütungssatz von jetzt

4,28 Cent/kWh

der sich damit - bezogen auf den durchschnittlichen Referenzwert der Windhöffigkeit – halbiert hat und wieder sind die sog. „Bürgerenergiegesellschaften“ - speziell wieder im Osten der Republik - die Gewinner dieser Ausschreibungsrunde.   90 % der Zuschläge bzw. 95 % des zugeschlagenen Volumens v on 1.013 Megawatt entfallen auf diese Gesellschaften, von denen auch jetzt wohl die wenigsten eine Baugenehmigung für ihre Projekte vorweisen können.

 
Einige Planer und Investoren dürften ob des massiven Preisverfalls ebenso wie die abgebildete Windenergieanlage etwas geknickt sein…


Massive Auswirkungen


Das Ergebnis wird massive Auswirkungen mit sich bringen: Die mittelständischen Investorengruppen und ihre Bundesverbände werden nun noch lauter Mord und Tod schreien (ihren eigenen?), da davon auszugehen ist, dass einige der Gewinnerprojekte einer Zockermentalität entstammen, die auf fallende Bezugs- und Betriebskosten und einer steigenden Effizienz der immer größer werdenden Windenergieanlagen setzen – zumal sie ja auch deutlich mehr Zeit zur Umsetzung haben: bis zu 52 Monaten. Ob das aufgehen wird, wird sich zeigen: Schon heute kommen 40-50 % der neu geplanten Projekte nicht mehr durch das aufwendige Genehmigungsverfahren.  Wir werden in rund 4 Jahren sehen, wie viele auch von den zugeschlagenen Projekten auf der Strecke bleiben.

Mindestens genauso wichtig wie die inzwischen ja etwas behobene Ungleichberechtigung (die Bürgergesellschaften müssen in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ebenfalls Baugenehmigungen vorweisen – dieses hat der scheidende Bundestag auf Druck der Windlobbyisten im Juli schnell noch gesetzlich geregelt) dürfte für die herkömmlichen Planer und Investoren die massive Vergütungsabwertung sein, schreiben doch die neuen Ausschreibungsregeln vor, das ab jetzt der Höchstsatz für ein Angebotspreis aus dem Durchschnittpreis der ersten beiden Ausschreibungen gilt.

Bei einem Durchschnittspreis von 5,72 Cent/kWh aus der 1. Ausschreibung im Mai und nun 4,27 Cent/kWh ergibt sich ein Höchstpreis für die weiteren Ausschreibungen in Höhe von

4,99 Cent/kWh

der zukünftig nicht mehr überschritten werden darf. Dieser Wert unterliegt – wie schon im Mai beschrieben - einem Korrekturfaktor je nach Standortqualität (Windhöffigkeit) – siehe nochmal die Grafik der Fachagentur Windenergie an Land: 



Abschlag auf den Hochflächen in unserer Region

Die windverwöhnten Projekte auf unseren Hochflächen müssen bei ihrer Kalkulation mit einem Korrekturfaktor zwischen 0,89 und 0,79 rechnen. Dieser Abschlag bedeutet eine zukünftige Höchstvergütung von

4,44 – 3,95 Cent / kWh

Bedenken wir, dass zum Jahreswechsel in Betrieb genommene Anlagen noch eine Vergütung von etwa 8,5 Cent/kWh erhalten, so sind es ab jetzt nur noch maximal 50 % davon.  Unabhängig von genauen Einzelwerten, Anlagentypen und Standortqualitäten, ist davon auszugehen, dass die neuesten Anlagen (3-4 MW) auf unseren Hochflächen etwa 300.000 bis 400.000 € weniger an Jahresertrag einfahren dürften. Ungeachtet möglicher Auflagen, wie Abschaltzeiten aus Artenschutzgründen und Leistungsreduzierungen aufgrund ihrer Schallemissionen, die zu weiteren Abschlägen führen.

Kein Projekt in Westfalen berücksichtigt

In der 2. Runde wurde nun überhaupt kein Projekt aus unserer Region berücksichtigt, obwohl es inzwischen genehmigte Projekte gibt, die nicht mehr nach dem alten EEG sondern erst in 2017 genehmigt wurden (Bsp. Meerhof, 21 Neuanlagen oder die Einzelanlagen im Widey bei Salzkotten).

Nur 3 Projekte über die Grenzen hinaus (Diemelsee-Flechtdorf in Hessen, bzw. Göttingen und Nienburg/Weser in Niedersachsen) fanden eine Berücksichtigung, keines aber in OWL oder am Sauerland.

Und das ist gut so. Viel zu viele Vorhaben erhielten noch die Weihnachtsgratifikation zum Ende des alten Jahres 2016 und unterliegen damit den enormen Vorzügen des alten EEG und seiner viel zu hohen Vergütungsstruktur.

Millionen zu viel gezahlt?


Die Halbierung der Vergütungssätze – von den Betreibern selber nun nur noch in ihren Angeboten gefordert – zeigt mehr als deutlich, wie sehr hier mit den Vergütungssätzen zum Wohle weniger geaast wurde. Zu Lasten der Stromkostenzahler und damit auch vom Hartz IV – Empfänger oder Bafög-Studenten. Man darf sich gar nicht ausrechnen, wie hoch dieser unnötige Überzahlungsbetrag zu Lasten vieler Bürger allein bei den Windenergieanlagen-Neubauten der letzten 2 Jahre im Kreis Paderborn ausfällt.



Bereits in 2012 hatte man in England die Nutzlosigkeit der Windfarmen erkannt

Wir haben in den letzten Tagen unserer Presse entnehmen können, wie viele Anlagen sich derzeit noch in der laufenden Beantragung allein im Kreis Paderborn befinden. Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur die nicht mehr zu befriedigende Gier einiger Profiteure zum Aus einiger Projekte führt, sondern das insgesamt ein Umdenken stattfindet.

Wir brauchen hier keine einzige weitere Anlage mehr!



Dienstag, 25. Juli 2017

Kurzschluss bei der Energiewende


 Die Energiewende verändert Natur und Landschaft, verteilt Milliarden um und verheißt Rettung vor dem Klimawandel. Doch ein Blick auf das bislang Erreichte ernüchtert: Die zentralen Versprechungen der Ökostrom-Revolution wurden noch nicht eingelöst. Die Politik ist ratlos. Eine Zwischenbilanz von Daniel Wetzel in der Welt am Sonntag vom 23.7.2017 siehe Link
http://hd.welt.de/Sonderseiten-edition/article166916155/Kurzschluss-bei-der-Energiewende.html

Mittwoch, 12. Juli 2017

Der neue Landtag in Düsseldorf debattiert

 über den Windkraftausbau
Erste Rede unseres heimischen Abgeordneten Hoppe-Biermeyer (CDU)
Auf Antrag der SPD werden die Abgeordneten am 13.07.2017 über den Windkraftausbau an Rhein und Ruhr debattieren.


Der Antrag der SPD lautet: „Arbeitsplätze sichern durch Windkraftausbau“ (Durcksache 17/83). Darin fordert die SPD Fraktion in unserem Landtag die neue Landesregierung auf die in ihrem Koalitionsvertrag zum Stopp des Windkraftausbaus im Interesse NRW´s und seiner Industrie nicht umzusetzen.
Außerdem fordert die SPD von der CDU-FDP Koalition dem Bekenntnis für den Klimaschutz und für die Energiewende auch Taten folgen zu lassen und konkrete Maßnahmen und Meilensteine für die sozialverträgliche Erreichung der Klimaschutzziele einschließlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien in NRW vorzulegen.
Der Antrag ist unter dem Link:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-83.pdf
nachzulesen. Die Debatte beginnt gegen 11.30 Uhr und kann über den Livestream des Landtags im Internet live verfolgt werden. Seitens der CDU wird der Abgeordnete Hoppe-Biermeyer (s. Bild, Wahlkreis Paderborn-Land) in seiner ersten Rede im Düsseldorfer Landtag dazu Stellung nehmen.


Der Landkreis Paderborn ist mit derzeit 540 Windenergieanlagen Spitzenreiter in NRW, eine Menge weiterer Anlagen sind beantragt bzw. noch in Planung.
Die Debatte wird sicherlich erste Hinweise geben, wie ernst es die neue Landesregierung mit der Regulierung und der damit verbundenen Reduzierung des Windkraftausbaus nimmt. Es wird sicherlich spannend. Fraglich ist, wie die SPD ihrerseits eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaschutzziele definiert. Das derzeitige EEG ist sicherlich nicht sozialverträglich!

Mittwoch, 7. Juni 2017

Baustopp für Himmelreich

Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für Himmelreich-Anlagen

Meerhof(WV). Die heimischen Windkraftbetreiber bekommen Gegenwind von Gerichten. Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster hat für einen Paukenschlag gesorgt: Die elf im Windpark Himmelreich geplanten Anlagen dürfen vorerst nicht weiter gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte dem Betreiber vor einem Jahr den Weiterbau der Anlagen per Beschluss untersagt. Dieser wurde nun eine Instanz höher im Eilverfahren bestätigt. Auch in der Politik bahnt sich ein Richtungswechsel in der Energiepolitik an.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hatte mit einem entsprechenden Antrag bereits vor gut einem Jahr den Baustopp juristisch erzwungen. Gegen diesen hatten der Hochsauerlandkreis und auch die Betreibergesellschaft Beschwerde beim OVG eingelegt – und erlitten nun Schiffbruch.
Den damaligen Gerichtserfolg des Naturschutzbundes hatte Marsbergs Bürgermeister Klaus Hülsenbeck noch heruntergespielt: Der Gerichtserfolg beruhe auf einer juristischen Formalie. Im damals noch gültigen Flächennutzungsplan der Stadt aus dem Jahr 1997 war der Bereich Himmelreich nicht als Windvorrangzone vorgesehen. Die Stadt hatte deshalb im November vergangenen Jahres einen neuen F-Plan beschlossen, in dem das Gebiet enthalten ist. Stadt Marsberg und Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde sahen sich damit auf der (gerichts-)sicheren Seite. Doch die Münsteraner Richter, und das ist das Überraschende in dem Beschluss (8 B 927/16) vom 22. Mai, stützen sich weniger auf das Baurecht (Paragraf 34 Bauordnung: »Windkraft ist im Außenbereich privilegiert«), sondern auf den Artenschutz. Den neuen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Flächennutzungsplan haben die Münsteraner Richter außen vor gelassen: »Bei summarischer Prüfung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragsstellers (NABU) in der Hauptsache (Artenschutz) zu erwarten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 9. Februar 2016. Diese dürfte gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die dem Umweltschutz dienen…« heißt es in dem Beschluss. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sei der Beschluss für das noch nicht terminierte Hauptsacheverfahren keine Vorentscheidung, zumindest aber eine Tendenz, wie die Richter dann entscheiden könnten. Als besonders schützenswert stufen die Richter die Wiesenweihen, Wachteln und Mornellregenpfeifer ein. Einen Tag später stellten sie mit einem weiteren Beschluss ebenso den Artenschutz über das Baurecht und stoppten den Betrieb eines Windrades in Erlinghausen (Hochsauerlandkreis), weil dort ein Rotmilan schützenswert sei. Die Richter bestätigten auch damit ein Arnsberger VG-Urteil.
Es sind nicht die einzigen Urteile, die in jüngster Zeit zuungunsten von Windkraftbetreibern ausgefallen sind, nachdem sie zuvor reihenweise vor Gericht gewonnen hatten: Das OVG Münster hat vor wenigen Wochen die Genehmigungen für fünf bereits 2014 in Betrieb genommene Windräder in Pr. Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) aufgehoben. Geklagt hatten der Naturschutzbund und vier Nachbarn. Laut Gerichtsurteil habe der Schutz der dort brütenden Rohrweihen großes Gewicht, und der sei nicht ausreichend gegeben.
Auch in der Politik scheint sich der Wind zu drehen: Die NRW-Wahlsieger von CDU und FDP planen nach WV-Informationen offenbar, Mindestabstände für den Bau von Windrädern zur Wohnbebauung festzuschreiben und dem Beispiel Bayerns zu folgen. Im Gespräch sei sogar eine 5H- bis 7H-Regelung. Das bedeutet: Künftig geplante Windkraftanlagen müssten das Siebenfache ihrer Höhe von der nächsten Wohnbebauung entfernt liegen. Die modernen Anlagen sind mehr als 200 Meter noch: Der Abstand betrüge dann 1000 bis 1400 und mehr Meter.
• Der OVG-Beschluss könnte auch für den Kreis Paderborn und noch anhängige Verfahren von Bedeutung sein. Gegen die Kreisverwaltung Paderborn als Genehmigungsbehörde sind noch etwa 150 Klagen bei Gerichten anhängig.

Wieder ein Schlagopfer auf dem Sintfeld

Am Pfingstmontag (5.6.2017) fand eine Familie unterhalb einer einzelnen Windenergieanlage einen toten Mäusebussard. Der Fundort allein läßt schon auf eine tödliche Verletzung durch die Rotorblätter schließen. Zur genauen Bestimmung der Todesursache wurde der Kadaver von einem Fachmann aufgenommen, der diesen einer Untersuchung zuführen wird.

Schlimmer Anblick auf einem Familienausflug auf Pfingsten – ein toter Mäusebussard unter einer WEA
Leider ist dieses schon das 2. Schlagopfer an dieser Anlage. Vor 2 Jahren war an fast genau der gleichen Stelle ebenfalls ein toter Mäusebussard gefunden worden, der in die sog. Dürr-Liste aufgenommen wurde. Beides Mal Zufallsfunde.
Es ist schon bemerkenswert, dass 2 Schlagopfer in einem relativ nahen Zeitabstand an einem Anlagenstandort gefunden werden und zeigt, wie konfliktreich eine falsche Standortwahl aus Sicht des Artenschutzes sein kann. Diese Anlage liegt am Ostrand des Sintfeldes in direkter Nachbarschaft zum dem geplanten Windpark „Himmelreich“ zwischen Meerhof und Essentho oberhalb des Diemeltales. Die strukturreichen Hanglagen sind bevorzugter Lebensraum dieser Greifvögel

Samstag, 3. Juni 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung im Kreis Paderborn?

von Hubertus Nolte, Regionalbündnis Windvernunft e.V.,
31. Mai 2017

Das erste Ausschreibungsergebnis, eine zunehmende Klagebereitschaft Betroffener, neueste Gerichtsurteile und erste energiepolitische Signale der zukünftigen Landesregierung dürften einigen Windenergieprojekten in unserem Raum den Garaus machen.


Der Ausbauboom sollte nun ein Ende finden – Blick auf das inzwischen technisch überprägte Sintfeld (Foto. Hubertus Nolte)




Die letzten Wochen waren für die Windbarone auf der Paderborner Hochebene, gelinde gesagt, ernüchternd, zumindest für diejenigen, die noch vorhatten, zu diesem neuen Kreis von Umlagemillionären aufzurücken. Oder auch für diejenigen, die durch Maßlosigkeit getrieben, in ihren Planungen die Schutzwürdigkeit von Mensch und Natur aus den Augen verloren haben.

Eine Halbierung der Fördersätze für Windenergie an Land, die Privilegierung von sogenannten Bürgerenergiegenossenschaften, aber auch steigende Auflagen wie Abschaltzeiten sowie klagewillige Bürger, Kommunen und Naturschützer dürften den wirtschaftlichen Betrieb zukünftiger Windenergieanalgen in unserem windhöffigen Raum bei einigen Betreibern zum Vabanquespiel werden lassen. Dieses werden sicherlich auch beteiligungswillige Kommanditisten, Windenergiegenossenschaftler und auch der ein oder andere Banker bei uns durchaus kritisch beäugen.

Bis jetzt war es eine Einbahnstraße mit garantierter Erfolgsquote, an der Planer, Grundbesitzer und Betreiber auf Kosten der deutschen Strombezieher gleichermaßen verdienten. Hierzu gesellten sich in der jüngsten Vergangenheit auch die ein oder andere Kommune mit ihren eigenen Stadtwerken sowie mittelbaren Beteiligungen oder auch spendenempfangsfreudigen Vereinen bzw. Gruppierungen, die von den sogenannten Stiftungsgeldern aus abgezweigten Landpachten profitierten. Dieses macht Lust auf mehr und schürte Neid und Gier in Teilen unserer Bevölkerung.

Der ungezügelten Unvernunft dürfte nun endlich wieder Vernunft folgen, wofür sich unser Regionalbündnis, viele einzelne Bürgerinitiativen und tausende Mitbürger seit Jahren einsetzten. Die Politik auf Bundesebene scheint mit dem neuen Ausschreibungsmodell eine Hintertür zum nahezu geräuschlosen Ausstieg aus den vollkommen aus den Fugen geratenen, unsozialen EEG-Förderungen gefunden zu haben. Die Ergebnisse dürften sie zumindest heimlich frohlocken lassen. Die Politik wird auf Landesebene nachziehen und, da bin ich mir sicher, auch zu einem Umdenken und einer Neuausrichtung der umwelt- und energiepolitischen Ziele in unserem Kreis führen.

Daneben zeigen Gerichte, aber auch Bürger und Bürgermeister Rückgrat und fällen – trotz massiver Klage- und sonstiger Androhungen – Entscheidungen gegen kritische Windenergieprojekte und deren Akteure.

Punkte, die zumindest den Ausbauhype im Paderborner Land dämpfen und in ihrer Tragweite zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht endgültig definiert werden können. Im Nachfolgenden möchte ich darauf eingehen:

Ergebnisse der 1. Ausschreibung für Windenergie an Land

Mit Spannung wurden die Ergebnisse der 1. Ausschreibung erwartet, die am 19. Mai von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Mit einem Durchschnittswert von 5,71 ct/kWh erzeugtem Windstrom liegen die Zuschlagswerte deutlich unter den erwarteten Angeboten und dem für diese 1. Runde zulässigen Höchstwert von 7,00 ct.. Das günstige Angebot eines zukünftigen Betreibers lag sogar bei nur noch 4,20 ct/kWh und damit bei nur noch rund 50 % der aktuellen Vergütungssätze.

Eine Besonderheit, die herkömmlichen Betreibergesellschaften starke Kopfschmerzen verursachen dürfte, ist die Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften. Bei der Ausschreibung berücksichtigte Gesellschafter dieser Art erhalten unabhängig vom eigenen Gebot das letzte berücksichtige Gebot der damit Höchstbietenden, in diesem Fall 5,78 ct/kWh.

Dies eröffnet Möglichkeiten für strategisch gesetzte Angebote und Spekulationen, die den herkömmlichen Betreibergesellschaften nicht gefallen dürften und ihre eigenen Umsetzungschancen unter wirtschaftlichen Betrachtungen zum Glücksspiel werden lassen. Sicherlich ein Grund dafür, warum bundesweit nur 5 Zuschläge an herkömmliche Betreiber aber 65 an Bürgerenergiegesellschaften gingen, an denen sich Möchtegernwindbarone aber nur mit maximal 10 % beteiligen können und das auch nur einmal. Wie bitter für die Investoren!

Dabei dürfte es für zukünftige Projekte in unserer Region besonders schwierig werden. Neben einer deutlich reduzierten Grundvergütung aus den zukünftigen Ausschreibungen kommt weiteres Ungemach auf diese zu.

Das einstufige Referenzertragsmodell

In den unterschiedlichen Regionen Deutschlands bläst der Wind unterschiedlich stark. Um hier unter den gleichlautenden Ausschreibungsbedingen auch windschwachen Gebieten Möglichkeiten einer erfolgreichen Beteiligung einzuräumen, wurde ein einfaches Referenzertragsmodell in die Ausschreibungsbedingungen aufgenommen.

Einfach gesagt wurde eine mittlere Windgeschwindigkeit in Deutschland angenommen, liegt ein Gebiet darunter erhalten dortige Bieter einen prozentualen Zuschlag, liegt es darüber gibt es Abschläge.
(Grafik: Fachagentur Windenergie an Land)


NRW liegt bei etwa 80 % des Bundesdurchschnitts, damit wäre auf den neuen Durchschnittspreis von 5,71 ct/kWh ein Zuschlag von 16 % hinzuzurechnen. Betreiber bekämen dann eine Vergütung von 6,62 ct.

Vergütung auf der Hochfläche unter 5 ct/kWh ?

Auf der Paderborner Hochfläche verkehrt sich dieser vermeintliche Vorteil (oder besser gesagt: Ausgleichsfaktor) ins Gegenteil. Die herausragende Windhöffigkeit, die für die vielen Windenergieanlagen sorgte, dürfte bei 120-140 % des Durschnittswertes liegen, einige Standorte (Bsp. der Ostrand des Sintfeldes) dürften noch daraus bundesweite Spitzenwerte für Standorte an Land erreichen.

Um hier nun einen Ausgleich zu schaffen, dürfte der Ausgleichsfaktor bei 0,85 bis 0,81 liegen, das heißt die Vergütung würde hier dann nur bei 4,88 ct bis 4,62 ct/kWh liegen. Und das gilt auch für die zitierten Bürgerenergiegesellschaften.

Will man hier dann noch Windenergieanlagen wirtschaftlich betreiben, müsste im erheblichen Umfang bei den laufenden Kosten – neben billiger werdenden Windrädern – gespart werden, mit gravierenden Folgen für Landverpächter oder auch Investoren, die bis dato üppigste Vergütungen gewohnt waren.

Zu kurze Fristen für juristische Auseinandersetzungen?

Dieser ohnehin schon negativen Entwicklung gesellen sich weitere Unsicherheitsfaktoren in die laufenden Umsetzungsbemühungen und schon aus Gründen der Prospekthaftung benötigten Wirtschaftlichkeitsanalysen und Prognosen: Zunehmende Auflagen in den Baugenehmigungen, die einen dauernden Anlagenbetrieb bisweilen erheblich beeinträchtigen können oder klagewillige Anwohner und Kommunen schieben schon allein aufgrund der derzeitigen Verfahrensdauer entsprechender juristischer Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und den fast immer folgenden Berufungen vor dem OVG Projekte über die Zeitschiene ins Ausschreibungsnirwana.

Da Bauvorhaben der herkömmlichen Betreibergesellschaften, die derzeit noch im umfangreichen Maße an laufenden Genehmigungsverfahren im Kreis Paderborn beteiligt sind, einer Genehmigung bedürfen, um am Ausschreibungsverfahren beteiligt zu werden, dürfte die dann zur Umsetzung und Inbetriebnahme gesetzte Frist von 30 Monaten bei einem parallel laufenden Klageverfahren gegen die Genehmigung wohl nicht mehr ausreichen, um das Bauvorhaben risikolos umzusetzen.

Wahrscheinlich wurde dieses auch schon von den Experten erwartet, nicht zuletzt laufen ja derzeit rund 150 Klagen gegen den Kreis Paderborn. Viele von ihnen dürften sich gegen diese zu erwartenden Nachteile richten? 

Aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigen den Artenschutz

Zunächst sorgte das OVG Urteil gegen den Windpark Knippen bei Freudenberg für ein erstes Aufhorchen, dann entzog vor 2 Wochen das Münsteraner Oberverwaltungsgericht 5 bereits errichteten Windmühlen die Baugenehmigung. Beides Mal spielte der Artenschutz die entscheidende Rolle.

In der vergangenen Woche sorgte das OVG für zwei weitere Paukenschläge: dieses Mal auf unserer Hochfläche im WP Himmelreich bei Meerhof und in Marsberg-Erlinghausen. Ursprünglich hatten die Umweltschützer des Naturschutzbundes (NABU) NRW und des Vereins für Natur- und Vogelschutz (VNV) im Hochsauerlandkreis aus Artenschutzgründen gegen die Genehmigungen des Windparks Himmelreich (11 Anlagen) und gegen eine bereits errichtete Einzelanlage an der Landesgrenze zu Hessen geklagt. In diesem Zusammenhang wurde auch die nicht immer nachvollziehbaren Genehmigungen aus Gründen des Baurechts gerügt, lagen die Vorhabenorte doch außerhalb des damals noch gültigen alten Flächennutzungsplanes (FNP). Das sahen auch die Richter des VG Arnsberg so und verhängten einen Baustopp.




Dürften noch eine ganze  Weile unvollendet bleiben –

die beiden Windanlagentorso im Windpark Himmelreich bei Meerhof
an der direkten Kreisgrenze zu
Paderborn

Foto: Hubertus Nolte / RBW e.V.

Gegen diesen legten der Kreis HSK als auch die Betreibergesellschaft Beschwerde ein. Dabei sahen sie sich im Vorteil, war doch in der Zwischenzeit ein neuer FNP für die Stadt Marsberg nochmals überarbeitet und dann endlich genehmigt worden. Dieses hatte das OVG aber nun vollkommen außen vorgelassen. Im Beschluss des OVG vom 22.05.2017 (8 B 927/16) heißt es

„Bei summarischer Prüfung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragsstellers (NABU) in der Hauptsache (Artenschutz) zu erwarten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 9. Februar 2016. Diese dürfte gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die dem Umweltschutz dienen…“.

Somit rückt der Artenschutz als entscheidender Faktor wieder in den Fokus der juristischen Auseinandersetzung.

Ging es bei der Ablehnung der Beschwerde gegen den Baustopp des Windpark Himmelreichs um Wiesenweihen, Wachteln und Mornellregenpfeiffer, so folgte nur 1 Tag später ein weiterer Beschluss des OVG zum gestoppten Betrieb einer Einzelanlage (8 B 1303/16), der sich dieses Mal auf den Schutz des Rotmilans stützt.





   


Mornellregenpfeiffer (oben) und Wiesenweihe
Fotos: wikipedia

Für den Zugvogel Mornellregenpfeiffer stellt das östlche Sintfeld den wichtigsten Ratsplatz in NRW dar.


In den entsprechenden Ausführungen des 8. Senats des OVG (Vorsitzender Richter Prof. Dr. Seibert) zu beiden Beschlüssen wird deutlich darauf verwiesen, dass

„es im Artenschutz nicht erforderlich ist, sich darüber Gewissheit zu verschaffen, dass vorhabenbedingte Beeinträchtigungen nicht auftreten werden. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist ein am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (…) Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative erstreckt sich nicht nur auf die durch das Vorhaben ausgelöste Gefahr für geschützte Tiere, sondern auch auf die vorgelagerte Frage, ob die betroffene Art im Einwirkungsbereich anzutreffen ist.“

Natürlich hatten die Betreiber auch hier versucht, durch gutachterliche Stellungnahmen u.a. zur Flughöhe des Rotmilans, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos zu verneinen. Diese Argumentationsversuche sind uns aus den aktuellen Erörterungs-terminen im Kreis Paderborn bestens bekannt. Nur das diese an entscheidender Stelle ihre Wirkung verfehlt haben.

„Vielmehr liegt danach die beobachtete Flughöhe von Rotmilanen in immerhin fast 30 % der Fälle in dem von Rotoren der streitgegenständlichen Windenergieanlagen überstrichenen Höhenbereich zwischen 50 m und 150 m. Die angeführten Beobachtungen an einer im Schweizer Rheintal gelegenen einzelnen Windenergieanlage stellen angesichts der umfangreichen fachwissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisse zu den Gefährdungen von Rotmilanen durch Windenergieanlagen, wie sie dem Leitfaden (…) der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten vom 15. April 2015 zugrunde liegen, die typischerweise signifikante Erhöhung des Individuen bezogenen Tötungsrisikos bei Unterschreitung gewisser Mindestabstände nicht durchgreifend in Frage. Daraus lässt sich insbesondere nicht herleiten, dass ein Kollisionsrisiko für Rotmilane hier zu vernachlässigen wäre.“, so das OVG in seinem Beschluss.

Die Ausführungen des OVG dürften auch unmittelbare Auswirkungen zu laufenden Genehmigungsverfahren im Kreis Paderborn besitzen. In den letzten 12 Monaten war bereits eine zunehmende Sensibilität der zuständigen Verwaltungsabteilungen zu spüren, wenn auch sogar angekündigte Ablehnungen von Anträgen bis jetzt ausblieben.

Aber vieles aus den angegriffenen Genehmigungen aus den Nachbarkreisen lässt sich auch in den Kreis Paderborn übertragen.

Auch bei uns besteht ein hohes Konfliktpotential:




Rotmilane sammeln sich auf Schlafplätzen, in diesem Fall ein Hochspannungsmast in unmittelbarer Nähe zu einer Windkraftanlage am Schürenbusch bei Fürstenberg – wo
Inzwischen weitere Anlagen beantragt sind – und das auch noch außerhalb der bestehenden Konzentrationszonen

Foto: Hubertus Nolte / GfN e.V., 30.08.2016
Auch wenn seitens der Naturschutzverbände bis dato noch keine Genehmigung im Kreis Paderborn beklagt wird, so verstärkt die aktuelle Haltung des OVG die Klagebereitschaft. Konfliktpotentiale beim Rotmilan, Schwarzstorch oder Wiesenweihe gibt es schon genug. Investoren sollten sich daher nicht nur auf die von ihnen beauftragten Gutachten verlassen.


Was steht, geht !?

Neben den Einzelausführungen zu den einzelnen Vogelarten, ob zum Rotmilan in Marsberg oder zum Weißstorch und zur Rohrweihe in Preussisch Oldendorf scheint ein wichtiger Vorwurf des OVG bei allen aktuellen Urteilen und Beschlüssen durch: Artenschutz gehört bereits in die Planung und ist dort mit seinen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Bis jetzt waren verschiedene Akteure aus der Windkraftszene bestrebt, zunächst erst einmal die Genehmigung für ihre zu bauenden Windmühlen zu erhalten und dann im Nachgang eventuelle Auflagen u.a. durch Klagen oder für sie angemessene Vergleiche weichzuspülen oder aufzuheben. „Was steht, geht!“ war eine öfter gehörte Devise.

Dabei hatten es die Kommunen den Bauwilligen fast schon zu leichtgemacht. Artenschutzrechtliche Fragen oder daraus resultierende Konfliktzonen blieben letztendlich außen vor oder wurden auf die Genehmigungsebene verschoben. Solche Fragen durften dem Ziel, der – zunehmend von der Bevölkerung so wahrgenommenen – viel zu umfangreichen Ausweisungen von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung nicht im Wege stehen. Der viel zitierte substantielle Raum diente dabei als Deckmantel einer möglichen Schadensersatzgetriebenen Angstplanung, auch heute noch!

Augen zu und durch geht nicht mehr

Mögliche Ansatzpunkte für Bürger- oder Verbandsklagen, die durch die einseitige Planung der Kommunen entstanden und wahrscheinlich immer noch entstehen, sehen manche Kommunalpolitiker immer noch nicht. Eine Betrachtung möglicher Konzentrationszonen, die „weißen Flecke“ auf der Karte, ohne Berücksichtigung der Artenschutzbelange, wie kürzlich von einer politischen Fraktion im Borchener Rathaus geschehen, werden letztendlich zum gleichen Ergebnis führen, wie die „Augen zu und durch – Politik“ in der sauerländer Nachbargemeinde. Fraglich bleibt dann, wer den entstandenen Schaden dann wirklich trägt. Im Windpark Himmelreich dürfte dieser nun auch schon faktisch mehrere Millionen betragen – nicht wie in Borchen als mögliche Zahl.





Auch wenn zum augenblick-lichen Planungstand in Borchen – wie hier westlich von Etteln an der A 33 – noch „weiße Flächen“ bestehen, so lassen die aktuellen Beobach-tungen doch erhebliche Arten-schutzkonflikte erkennen, die eine Windenergienutzung an dieser Stelle erheblich einschränken können.

Es ist Aufgabe der Kommunal-politik, dieses zu erkennen und in ihren Planungen von vornherein zu berücksichtigen.

(Bild: Ausschnitt aus einer Präsentationsfolie, Ratssitzung in Borchen im April 2017)
Für einen Vorhabenträger stellen sich dem angestrebten Bauvorhaben so einige Unbekannte in den Weg, die eine unkomplizierte und gewinnträchtige Umsetzung zumindest gefährden könnten. Es bleibt aber abzuwarten, wie Risikobereit die Investoren in unserer Region seien werden oder auch wie gierig?

Die neue Landespolitik wird die Regeln zum Windkraftausbau zeitnah ändern

Am 14. Mai wurde ein neuer Landtag gewählt, die alte Regierung wurde „abgeremmelt“, unerwartet verhandeln die Wahlsieger CDU und FDP über eine Koalition. Nun gilt es Wahlversprechen einzulösen.

Vorgestern tagte die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie, an der auch unser heimischer Bundestagsabgeordneter Carsten Linnemann (CDU) teilnimmt. Hier stehen Beratungen zum zukünftigen Umgang mit der Windenergie ganz vorne an.  Ersten Informationen zu Folge kursiert eine mögliche 7H-Regelung, der Abstand moderner Anlagen dürfte damit auf über 1500 m zur Wohnbebauung anwachsen. 

Dazu wird immer wieder auf die kommunale Planungshoheit verwiesen, der es den Rücken zu stärken gilt. Es ist zu erwarten, dass es zu einigen Änderungen kommen wird, die hoffentlich auch in einem neuen Landesentwicklungsplan wiederzufinden sind. Bis dahin haben sie nur einen empfehlenden Charakter, aber durchaus als Leitplanken im kommunalpolitischen Abwägungskorridor nutzbar.

Entscheidungen abwarten !

Nimmt man aber unsre heimischen Politiker ernst und beim Wort, so sollten aktuelle Entscheidungsprozesse bei laufenden Planungen oder anstehenden Genehmigungen auf die sich abzeichnenden Änderungen umgehend Rücksicht nehmen. Der abschließende Sitzungstermin dieser Arbeitsgruppe ist Anfang Juli. Bis dahin sollte mit Entscheidungen abgewartet werden – im Interesse der betroffenen Bürger und der eigenen politischen Glaubwürdigkeit.

Dieses gilt auch für die Formulierung der Klimaschutzziele auf Kreisebene, aber auch auf Bundesebene, den dort hat man letztendlich den Ausbau der Windenergie privilegiert und durch fehlende Eckpunkte und Definitionen den ein oder anderen Kommunalpolitiker zum Angsthasen degradiert und betroffene Bürger politisch demotiviert. Dieses sollten wir nicht vergessen.

Die Luft wird dünner

Die Ereignisse der vergangenen Woche werden unsere Windkraftakteure mehr als nachdenklich stimmen, die Gerichtsurteile und Beschlüsse des OVG massive finanzielle Auswirkungen auf die beklagten Projekte verursachen. Durch die stärkere Berücksichtigung des Artenschutzes aber auch der Schutz von uns Menschen durch vernunftgesteuerte Ausbauregeln der neuen NRW-Landesregierung dürften weniger weiße Freiflächen zum risikofreien Ausbau übrigbleiben, als wie zum Bsp. derzeit von einigen Politikern in Borchen immer noch angenommen.

Für die Investoren wird so in unserem Kreis die Luft dünner, die Flächen weniger und der Ertrag geringer und so mancher Goldklumpen entpuppt sich dann als wertlos.

Der Ausbauboom sollte nun ein Ende finden – Blick auf das inzwischen technisch überprägte Sintfeld (Foto. Hubertus Nolte)








Freitag, 14. April 2017

Windenergie in Bad Wünnenberg

Offener Brief
10. April 2017
Windenergie in Bad Wünnenberg –  Ablehnung von Bauanträgen für Windkraftanlagen jetzt !
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Rüther!

In Bad Wünnenberg drehen sich schon mehr als genug Windenergieanlagen, dennoch sollen weitere Anlagen gebaut werden. Dabei gibt es Anträge für Anlagen innerhalb der aktuellen Windvorrang-gebiete, aber auch außerhalb dieser vom Rat festgelegten Zonen. Teilweise sind die Anträge schon vor mehreren Jahren gestellt worden: die Anlagen im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg und am Hirschweg zwischen der B 480 und der Fürstenberger Strasse.
Seit einigen Wochen habe sich zwei weitere Anlagen dazugesellt: Am Schürenbusch im Beriech der Körtge bei Fürstenberg. Somit allein weitere 16 Anlagen außerhalb der bestehenden Vorranggebiete.


(Auszug aus dem Geodatenprotal des Kreises Paderborn. Stand März 2017. Kennzeichnung der beantragten Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen: 1.  7 Anlagen im Oberfeld, 2. 7 Anlagen am Hirschweg/B 480 und 3. 2 Anlagen am Schürenbusch.)
Wie alle wissen, wird gegen den bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) geklagt, obwohl dieser der Windenergienutzung mit über 10 % der Stadtfläche mehr als notwendigen substantiellen Raum bietet.
Wir alle erinnern uns als 2013 der Windpark zwischen Leiberg und Haaren gegen den Willen des gesamten damaligen Stadtrates genehmigt wurde. Auch hier war der Antrag bereits Jahre vorher gestellt worden, eine Rückstellung der Anträge bis zur Fertigstellung der städtischen Planung war nicht möglich. Der Kreis genehmigte, da u.a. sonst mit Schadensersatzforderungen zu rechnen wäre.
Seit November 2014 ist der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Wünnenberg bereits gültig.
Warum sind die Bauanträge nicht schon längst durch den Kreis Paderborn abgelehnt?
Was passiert, wenn der Flächennutzungsplan wieder der Normenkontrollklage zum Opfer fällt? Gibt es dann wieder keine Rückstellungsmöglichkeit? Muss der Kreis dann wieder genehmigen?
Für Bad Wünnenberg hätte eine solche Genehmigung verheerende Wirkungen: Der Bau der Anlagen im Oberfeld bedeutet das Aus für eine bauliche Weiterentwicklung Bad Wünnenbergs, die Anlagen am Hirschweg bedeuten den endgültigen Lückenschluss zwischen den Windparks im Sintfeld. Ein geschlossenes Anlagenband mit mehr als 17 km Länge. Verheerend für die Bürger in den Ortsteilen, die auf die Anlagen blicken müssen und keine freie Sichtachse mehr finden und ebenso verheerend für den Artenschutz, eine solche Wand wird nahezu unüberwindbar für unsere Zugvögel.
Hinzu kommen die beiden neuen Anlagen am Schürenbusch. Erwartet der Antragssteller etwa das erneute Scheitern des Flächennutzungsplanes und will dann ebenfalls auf den Zug aufspringen? Auch in diesem Fall gibt es ein großes Konfliktpotential mit dem Natur- & Artenschutz, sicherlich dem Antragssteller bekannt, aber was soll´s?
Bleibt die Frage: Warum lehnt der Kreis die Bauanträge für diese Anlagen nicht so schnell wie möglich ab ?
Rückstellung durch den Kreis nicht zulässig ?
Im sauerländer Nachbarkreis hatte die Kreisverwaltung des HSK im Bereich der Stadt Olsberg ähnlich gehandelt und Anträge ruhen gelassen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass dieses nicht zulässig ist. Der Kreis habe keine „Normenverwerfungskompetenz“ und dürfe bei Anwendung des gültgen FNP nicht zurückstellen. Im Beschluss vom 7. November 2016 führt das Verwaltungsgericht sogar aus, dass der Kreis die Genehmigung sogar ablehnen muss.
Unabhängig von der juristischen Bewertung dieser auch über die Kreisgrenzen des HSK angewandten Praxis ist die fehlende Ablehnung auch ein Schlag in das Gesicht der betroffenen Bürger, die in Bad Wünnenberg eh schon einen großen Verlust ihrer Heimat und ihrer Lebensqualität hinnehmen mussten.
Unsere Bürgerinitiative Windvernunft Bad Wünnenberg fordert Sie als Landrat und als Bürgermeister sowie den Rat unserer Stadt und unseren Kreistag auf, eine schnellstmögliche Ablehnung dieser Bauanträge zu bewirken – bevor es eventuell wieder einmal zu spät ist!


Dienstag, 11. April 2017

Rotmilan kollidiert mit Windenergieanlage

Pressemitteilung 01-2017

Rotmilan kollidiert mit Windenergieanlage

Gemeinschaft für Naturschutz (GfN) fordert konsequenten Artenschutz

Die jetzt vorliegende Analyse zur Todesursache eines im Windpark Strautefeld (Wewelsburg) gefundenen Rotmilans nimmt die GfN zum Anlass, auf die gravierenden Artenschutzkonflikte durch den ungehemmten Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn hinzuweisen.

Das Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) kommt nach der Sektion zu dem Befund, das der Vogel mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Kollision mit einer Windenergieanlage zu Tode gekommen ist.  "Der Windpark Strautefeld war unter Naturschützern hoch umstritten", so Hubertus Illner, der im Genehmigungsverfahren vor sieben Jahren für die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU) Stellung genommen hat. "Bei der Genehmigung wurden schwerwiegende Bedenken zum Schutz von Wachtelkönig, Wiesenweihe und Rotmilan nicht berücksichtigt."

Der tote Rotmilan von Wewelsburg reiht sich in die Liste von allein drei weiteren sicheren Rotmilan-Schlagopfern in Grundsteinheim, Hakenberg und Fürstenberg im vergangenen Jahr ein. Wahrscheinlich kam auch ein fünfter Vogel bei Eilern durch eine Windenergieanlage zu Tode. "Bei allen Funden handelt es sich um Zufallsfunde. Es gibt keine systematische Schlagopfersuche durch unabhängige Stellen. Fünf tote Rotmilane sind nur die Spitze des Eisbergs," betont Hubertus Nolte als Vorsitzender der GfN.

Auch der Schutz des Schwarzstorches, den die GfN vor einem Jahr bei Dahl gefunden hat  gerät immer mehr zur Posse. Nachdem der Kreis Paderborn im vergangenen Jahr drei Windräder durch eine Ordnungsverfügung abschalten konnte, warten Naturschützer in diesem Jahr bis jetzt vergeblich auf die Abschaltung, obwohl der Schwarzstorch längst zurückgekehrt ist und mit der Brut begonnen hat. Vor acht Wochen hat sich das Umweltministerium des Landes in diesen Fall eingeschaltet. Eine sogenannte "Task-Force" von Minister Remmel bemüht sich offensichtlich, den Präzedenzfall mit Signalwirkung für weitere Verfahren im Lande zu verhindern und blockiert auf diese Weise effektiven Artenschutz.

"Wir gehen davon aus, dass der Kreis seine Verantwortung zum Schutz des Schwarzstorches ernst nimmt und Landrat Müller unabhängig von Minister- und Investorenwünschen kurzfristig die Abschaltung verfügt," zeigt sich Hubertus Nolte dennoch zuversichtlich.

Dienstag, 17. Januar 2017

VHS-Vortrag am 18. März 2017

 Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen (WEA) 
VHS-Vortrag am 18. März 2017 um 19.30 Uhr  im Mallinckrodthof Nordborchen  Referent: Hubertus Illner (* ABU Soest e.V.)
Mit großer Sorge betrachten Naturschützer den Ausbau der Stromerzeugung durch Windenergieanlagen (WEA), weil durch unbedachte Standortwahl zunehmend Vögel und Fledermäuse gefährdet sind. Hatte man in den 1990er Jahren noch die Kollisionen mit WEA als unbedeutend angesehen, zeigen neuere Studien, dass neben Fledermäusen vor allem Greifvögel und andere Großvogelarten regelmäßig mit WEA kollidieren. Dies gilt auch für den seltenen Rotmilan, der auf seinen Suchflügen auffallend häufig an WEA verunglückt. In dem Vortrag werden Ergebnisse zu den Auswirkungen von WEA auf Vögel und Fledermäuse insbesondere im europäischen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ und aus der internationalen Forschung vorgestellt.  Der Referent Hubertus Illner ist langjähriger Mitarbeiter der ABU* im Kreis Soest und bearbeitet als engagierter Biologe seit langem Projekte, die dem Schutz von Greifvögeln und Eulen gewidmet sind. Seit 2006 betreut er das vom Land NRW geförderte Weihen-Schutzprogramm, dessen Untersuchungsraum von Unna bis Paderborn reicht. Denn die Weihen sind gefährdet, wenn in ihren Lebensräumen WEA errichtet werden. Die Nester von Wiesen-und Rohweihen in Getreidefeldern müssen ausfindig gemacht werden, um rechtzeitige Schutzmaßnahmen einzuleiten. Mit beteiligten Landwirten werden Schutzzonen um die Getreidenester eingerichtet, um die noch nicht flugfähigen jungen Weihen vor dem Mäh-Tod zu bewahren.
 Foto: Junge Wiesenweihe vor einer Windenergieanlage (Dr. M. Bunzel-Drüke) *ABU (Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V)

Montag, 16. Januar 2017

Eiswurf von WKA´s


 Gerade in diesen Tagen wenn Schnee, Regen und Frost zusammentreffen, können sich an den Flügeln Eisstücke bilden die dann irgendwann abgeworfen werden. Daher als Spaziergänger diese Windparks meiden bzw auf Bruchstücke achten.





Quelle: http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/video-74528_zc-7748e51b_zs-1638fa4e.html

Diese Passage wurde Ihnen von windwahn unter
http://www.windwahn.de/index.php/news/allgemein/gefaehrliche-windkraftraeder.html
zur Verfügung gestellt.