Mittwoch, 24. August 2016

„Im Windpark Himmelreich in Meerhof

.. wird trotz des erlassenen Baustopps weitergebaut", sagt der Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK, der die neuen Baufortschritte am Mittwochabend mit diesem Foto (links) festhielt. Am Freitagmorgen waren, wie auf dem Foto rechts zu sehen ist, Gondel und Rotoren ebenfalls montiert.

■ Von Jana Sudhoff
j.sudhoff@sauerlandkurier.de
Meerhof.
„Das ist mir noch nie passiert. Im Prinzip bin ich platt.
Deshalb habe ich es erst einmal nicht geglaubt“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender
des Nabu NRW. Er wurde von Augenzeugen aus der Umgebung darüber informiert,
dass am Mittwochabend sowie in der Nacht auf Donnerstag im Windpark Himmelreich in Meerhof trotz Baustopps weitergebaut worden sei. Der Nabu hat seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hat.
„Wir befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist“, sagt Johannes Schröder vom Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK.
Der Naturschützer war am Mittwoch gegen 17 Uhr sowie am Donnerstagmorgen in Meerhof vor Ort. Zum Zeitpunkt des Baustopps seien drei Türme im Aufbau gewesen, berichtet er. Einer der drei Türme - die Anlage Nummer neun - habe am Mittwoch nun ein weiteres, größeres Teil aufgesetzt
bekommen.
Am Donnerstagmorgen sei dann bereits zusätzlich die Gondel montiert
gewesen. „Wir befürchten, dass es noch weitergeht. Ein Teil der Rotoren liegt da
schon“, sagt Johannes Schröder. „Hier wird einfach seitens des Investors ein Gerichtsbeschluss mit Füßen getreten.
Die Gegenseite baut einfach weiter als ob nichts gewesen sei, frei nach dem Motto .Dreistigkeit siegt’“, so Josef Tumbrinck.
Der Hochsauerlandkreis hat sofort reagiert und am Donnerstag umgehend Mitarbeiter nach Meerhof geschickt: Dort habe man mit dem Investor ein Gespräch geführt und ihn aufgefordert, einen geordneten Baustopp unter Sicherheitsaspekten zu vollziehen. Auch schriftlich
gehe eine Ordnungsverfügung raus, den Bau zu beenden mit der Androhung eines Zwangsgeldes, sagte Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, auf Anfrage des SauerlandKurier.
Gleichzeitig werde ein Bußgeldverfahren wegen erkennbaren Baufortschritts eingeleitet. Die Strafe könne bis zu 50.000 Euro betragen, erläuterte Martin Reuther.
Der Baustopp, der aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg resultiert (SauerlandKurier berichtete), hat weiterhin Gültigkeit, so Reuther. „Das war der Firma auch bewusst.“ Dies habe
man in einem Gespräch im Kreishaus sowie telefonisch deutlich gemacht.
„Es gab keine Alternative"
Michael Flocke, Geschäftsführer der Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG, streitet nicht ab, dass in dieser Woche im Windpark gearbeitet wurde. Jedoch sagt er: „Wir haben nicht weitergebaut, sondern unabwendbare Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, betreffend die Baumaßnahmen, die vor dem Beschluss begonnen wurden. Das haben wir fertiggestellt, um Schäden zu verhindern.“ Man könne keine halb fertiggestellte Windkraftanlage stehen lassen. Nicht nur weil Schäden von mehreren tausend Euro drohen würden, sondern in diesem Fall hätte ein standortspezifisches Brandschutzsystem nicht in Gang gesetzt werden können. Der Standort der betreffenden Anlage befinde sich direkt in Waldnähe, was ein spezielles Brandschutzsystem erfordere, erläuterte Flocke. „Es gab keine Alternative als den Weiterbau“, so der Projektierer. Die anderen beiden Türme seien davon nicht betroffen. „Die können so stehen bleiben“, sagt Flocke, der „dem Nabu massiv vorwirft“ jede Gelegenheit zu nutzen, „um massiv Krawall zu schlagen.“ Er
selbst hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg eingelegt. Der Beschluss ziele auf formelle Punkte ab. „Wenn die aus der Welt geschaffen werden, hat sich das erledigt“, sagt Michael Flocke.
Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren den Bau der elf Windkraftanlagen gestoppt, weil die 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marsberg nicht rechtskräftig ist, die den Standort in Meerhof als Konzentrationszone für Windkraft ausweist. Bislang steht eine Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg aus.
Der Hochsauerlandkreis hatte ebenso wie die Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht.

Donnerstag, 18. August 2016

Weiterbau im Windpark Himmelreich

... in Marsberg-Meerhof trotz Baustopp!

Naturschützer beobachten Weiterbau,
Umweltamt des HSK kann auch vor Ort die Bauleute nicht stoppen.
Bericht im SauerlandKurier am 18. Aug 2016

Hallo liebe Mitstreiter und Freunde,

nachfolgend der Link zum aktuellen Artikel im Sauerlandkurier. Die
Presse im Kreis Paderborn ist ebenfalls informiert.
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/marsberg/im-windpark-wird-trotz-baustopps-weitergebaut-6673816.html


Im Windpark Himmelreich war es nur ein paar Tage lang still. Wir
berichteten unter http://rbw-owl.blogspot.de/
über NABU-Pressemitteilung am 29.7. mit Foto von 3 halbfertigen Türmen.

Nun wird doch wieder weitergebaut
- trotz eines vom Verwaltungsgericht Arnsberg erlassenen Baustopps
- und obwohl ein Ordnungsverfahren mit Zwangsgeld und Bußgeld
eingeleitet ist.

Naturschutzverbände befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl
das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Nabu hat
erneut seinen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Da wird seitens der Investoren heftig gepokert und um hohe Summen
gezockt. Und wenn die Wette verloren wird, wird gejammert, es sei
unverantwortlich hoher "Schaden" entstanden! Den man dann wieder
einzuklagen versucht. D.h. noch eine weitere Wette um hohen Einsatz.

Im Augenblick aber wird der sogenannte "Schaden" stündlich größer,
absichtlich! Denn es wird Tag und Nacht weitergebaut. Entsprechend
steigt ständig auch der "Streitwert" der abzusehenden Gerichtsverfahren,
bis zu betriebsfertigen(!) Anlagen, die evtl. demontiert und
zurückgebaut werden müssen. Oder die nur mit Auflagen in Betrieb gehen
dürfen, die ein absolutes Verlustgeschäft bedeuten.

Oder ist das Ganze ohnehin nur ein Abschreibungsgeschäft, und somit egal
wie es ausgeht? Die Investoren müssen jedenfalls z.Z. das ganze
Spielgeld für ihren Wett-Einsatz einfach so rumliegen haben, denn jede
Bank würde sofort aus der Finanzierung aussteigen.

Aber die Projekt-Entwickler-Firmen und die Baufirmen bekommen natürlich
so oder so ihr Geld.

Beobachten Sie in den nächsten Tagen die lokalen Medien. Es läuft hier
ein Wirtschaftskrimi, schlimmer als ihn sich ein Drehbuchautor je
ausdenken könnte!

Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky

Sonntag, 7. August 2016

Störche bremsen Windräder aus

Ein Schwarzstorchpaar hat in einem Horst in Dahl erfolgreich gebrütet. Der Nachwuchs ist flügge. Der Kreis Paderborn hat wegen des besetzten Horstes und der Flugrouten der Schwarzstörche vier Windräder in Lichtenau zeitweise still gelegt. Fotos: Dr. Günter Bockwinkel       
                                

    Kreis Paderborn ordnet zeitweise Stilllegung von vier Anlagen an
Von Sebastian Schwake
Dahl/Lichtenau(WV). Ein in Dahl brütendes Schwarzstorchenpaar bremst in Lichtenau vier Windräder aus. Der Kreis hat der Betreiberfirma eine vorübergehende Teilzeitstilllegung auferlegt. Dagegen klagt die Planungsgesellschaft Hassel vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Minden.
Der Kreis Paderborn hat vier Windräder im Windpark Hassel bereits am 6. Juni vorübergehend stillgelegt. Die Räder dürfen nur zu bestimmten Zeiten angeschaltet werden. Gegen die so genannte Ordnungsverfügung des Kreises Paderborn sind in Minden ein Eilantrag (1L1155/16) und eine Klage (1K2812/16) anhängig. Das bestätigte auf Anfrage Pressesprecher Dr. Hans-Jörg Korte vom Verwaltungsgericht. Einen Termin für die Hauptverhandlung gebe es noch nicht.

»Wir haben die Ordnungsverfügung am 6. Juni zum Schutz des Schwarzstorches erlassen«, sagt Kreis-Pressesprecherin Michaela Pitz. Der Kreis hatte zuvor ein Gutachterbüro aus Bielefeld beauftragt, die Flugrouten des Schwarzstorchenpaares zu überprüfen. Nach Ergebnissen von Dr. Günter Bockwinkel hat das Paar, das erfolgreich gebrütet hat, seinen Horst in Dahl und fliegt zur Nahrungssuche Richtung Süden. Die Flugrouten führen durch den Windpark Hassel, wo neue Windräder errichtet worden sind. Vier dort stehende Windkraftanlagen sind von der vorübergehenden Teilzeitstilllegung betroffen. Drei der Räder seien bereits in Betrieb, das vierte befinde sich noch im Bau. Die Verordnung erlaubt der Betreiberfirma, die Windräder in den Monaten Juni bis September jeweils ein paar Stunden lang am Tag einzuschalten – überwiegend nachts, wenn das Schwarzstorchenpaar ruht. Die Anordnung des Kreises ist zunächst bis zum 30. September terminiert.

Die Planungsgesellschaft Hassel kann die Windräder im August zwischen 22.30 und 4 Uhr anschalten. Im September dürfen sich die Windräder von 21.30 bis 5 Uhr drehen. Im Juni und Juli, als das Storchenpaar brütete, standen die Räder fast 20 Stunden täglich still – von 3.30 in der Nacht bis 23 Uhr am Abend.

In den Streit zwischen dem Kreis als Genehmigungsbehörde und der Betreiberfirma hat sich das NRW-Umweltministerium eingeschaltet. Eine von der Staatskanzlei im Ministerium angesiedelte »Task Force Windkraft«, die sich um die Förderung erneuerbarer Energien kümmert und versucht, Hemmnisse abzubauen, die in der politischen Diskussion gegen den Ausbau entstanden sind, habe sich in dieser Woche den Horst in Dahl angeschaut.

Ausfindig gemacht hat das im Horst in Dahl brütende Schwarzstorchenpaar die Gemeinschaft für Naturschutz (GfN) im Bürener Land. »Neben dem Kreis Paderborn haben wir als GfN damals auch umgehend das Forstamt Hochstift als Waldbesitzer informiert und den sofortigen Prozessschutz beantragt«, erinnert sich deren Vorsitzender Hubertus Nolte. Er wertet den Besuch der Task-Force als weiteren Erfolg: »Damit ist dieses Thema auch in Düsseldorf angekommen.«

»Sollte das Schwarzstorchenpaar schon früher in sein Winterquartier fliegen und den Horst in Dahl verlassen, kann die Ordnungsverfügung schon vor dem 30. September aufgehoben werden«, kündigte Kreis-Pressesprecherin Michaela Pitz an.

Schwarzstorche sind kleiner und seltener als weiße Adebare. Nach Angaben des BUND gibt es in Deutschland etwa 380 brütende Schwarzstorchenpaare.
Quelle: Westfalenblatt 182 v.6.8.2016

Dienstag, 2. August 2016

Baustopp für Windräder in Meerhof

02.08.2016 | 07:00 Uhr
Das Thema Windkraft beschäftigt nun vermehrt die Verwaltungsgerichte.

Marsberg. Der Bau von elf Windrädern in Marsberg-Meerhof ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab einem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

Der Bau von elf Windkrafträdern des Windparks „Himmelreich“ ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf Rechtsschutz am Freitag stattgegeben. Mit der Entscheidung ist eine „aufschiebenden Wirkung“ wieder hergestellt worden. Der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Gleiches gilt für den Projektierer, die Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG.

Anlagen sollen Ende 2016 laufen

Drei Türme stehen schon, in zwei Wochen soll nach einer eingeplanten Pause weitergemacht werden. Ohne Baustopp sollten die ersten drei Räder des neuen Windparks in drei Wochen laufen. Alle sollten bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. Eine Verzögerung verursache massive Schäden, so Geschäftsführer Michael Flocke.

Bereits im März hatte der NABU gegen die Genehmigung der Räder durch den HSK geklagt. Einmal wegen des alten Flächennutzungsplanes, der noch gelte und diese nicht vorsehe. Und zum zweiten, weil diese Genehmigung aus arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sei, so der NRW-Vorsitzende Josef Tumbrinck. Unter anderem brüte und schlafe hier der Rotmilan und: „Der Zugvogel Mornellregenpfeifer hat hier seinen bedeutendsten Rastplatz in NRW.“ Seit der Windpark geplant sei, hätten Experten vor Ort in 2014 und 2015 umfangreich kartiert und man habe auch die Aufstellung des neuen Planes „massivst kristisiert“.

„Hier wird Artenschutz missbraucht, um Eigeninteressen durchzusetzen“, entgegnet Investor Flocke. Anders könne er sich nicht erklären, warum aus einer bis dato „irreparablen Agrarsteppe“, die noch dazu zwischen zwei Windparks liege, auf einmal ein hochheiliges Biotop werden. Er will Beschwerde einlegen.

Von örtlichen Eigeninteressen wisse er gar nichts, so Turmbrinck: „Wir klagen als Landesverband!“ Er erhofft sich einen Präzedenzfall für NRW. Denn selbst, wenn in der Zwischenzeit der neue Flächennutzungsplan, der diesen Windpark beinhaltet, gültig werde, könne der Artenschutz im Verfahren selbst neu mitbeachtet werden. So würde dieses Thema vielleicht endlich einmal wirklich beachtet und nicht von einer Genehmigungsbehörde an die andere verschoben: „Inhalte werden in den Behörden meist weniger geprüft, es geht eher um Rechtssicherheit.“ Ziel könnte es künftig sein, dass die Kommunen vor Erstellung der Pläne den Artenschutz selbst eingehend prüfen lassen: „Das kommt leider nur sehr selten vor.“

Gericht sieht alten Plan als gültig

Die Stadt Marsberg hatte das gemeindliche Einvernehmen für den Windpark gegeben, zumal er im neuen Flächennutzungsplan explizit vorgesehen ist. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Windpark Himmelreich noch genehmigt wird“, beruft sich auch Bürgermeister Klaus Hülsenbeck auf die Genehmigung des HSK. Dieser war am 20. November 2015 beschlossen worden. Bei der Bezirksregierung traf er nach allerdings erst am 15. Juni 2016 ein, ab dann gilt die Frist von drei Monaten bis zur Entscheidung. Warum der Postweg rund sieben Monate statt wie üblich zwei bis vier Wochen dauerte, diese Frage gibt die Bezirksregierung an die Stadt weiter.


Tendenz für das Hauptverfahren

Laut Richter Til Nicolas Kappen, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, habe das Gericht diese „vorweggenommene Regelung“ getroffen, weil es die Erfolgsaussichten der Klage summarisch geprüft habe. Es sei eine Tendenz für das Hauptverfahren abzuleiten. „Wird Beschwerde eingelegt, setzt sich das Oberverwaltungsgericht in Münster damit auseinander.“

Den Investoren könnte auf Dauer wirklich die Zeit davonrennen, denn bis Ende 2018 müssen alle genehmigten Anlagen stehen, für die noch die alte festgelegte Einspeisevergütung gelten soll.

Baustopp für Windräder in Meerhof | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/baustopp-fuer-windraeder-in-meerhof-id12059115.html#plx636222687

NABU Pressemitteilung

 | NR 50/16 | 29. Juli 2016
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Verwaltungsgericht stoppt Bau der Windkraftanlagen Himmelreich
NABU-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde stattgegeben
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Düsseldorf : Dem Antrag des NABU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Klage gegen die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg heute stattgegeben. Damit wurde die aufschiebende Wirkung der sich gegen die Genehmigung des Hochsauerlandkreises richtenden Klage wiederhergestellt, so dass alle baulichen Maßnahmen eingestellt werden müssen. Das VG Arnsberg hat sich dabei entscheidungstragend darauf gestützt, dass die Windenergieanlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg festgelegten Konzentrationszonen genehmigt wurden. "Auf die vielfältigen Mängel in arten- und habitatschutzrechtlicher Hinsicht, die der Genehmigung des Hochsauerlandkreises anhaften, mussten die Arnsberger Richter daher gar nicht eingehen", erklärte Josef Tumbrinck.

Vorläufig Bauruinen?

Im März dieses Jahres hatte der NABU NRW Klage gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hatten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Diese naturschutzfachlichen Hinweise wurden völlig ignoriert. Da der Bau der 11 Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.

Die Klage des NABU NRW gegen die 11 Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V. (VNV), dem Kooperationspartner des NABU im Hochsauerlandkreis.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf
Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)
Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de